Nachfolgende Auflagen der Landesregierung sind bei körpernahen Dienstleistungen zu berücksichtigen, zum Wohle unser aller Sicherheit. Dies gilt in unseren Räumlichkeiten bei Stufe I sowie bei Stufe II.
Das Betreten der Praxis ist nur mit Nasen- und Mundschutz erlaubt und die 1,5 Meter Abstandsregelung ist auch in den Praxisräumen einzuhalten. Selbstverständlich stehen Ihnen Produkte zur Desinfektion zur Verfügung.
Auch ist gewährleistet, dass nach jeder Behandlung die Therapie-/Massageplätze desinfiziert werden.
Sollten Sie folgende Beschwerden haben wie
UND
dann ist der Besuch unserer Praxis nicht gestattet.
Unsere Räumlichkeiten verfügen über Luftreinigersysteme.
Sie sorgen für optimale Luftqualität und vor allem leisten sie einen sinnvollen Beitrag, die Partikel- und Virenkonzentration in den Räumen zu reduzieren.